top of page

Zirkumzision (Beschneidung)

2025-10-02_11-33-15_A1_07823.jpg

Zirkumzision (Beschneidung)

Beschneidungen gehören bei medizinischer Indikation (z. B. bei Vorhautverengung oder wiederkehrenden Eichel und Vorhautentzündungen, die auf konservative Therapie nicht anspricht) zur regulären Behandlung und werden die Behandlungskosten in diesem Fall von der Krankenkasse übernommen.

 

Es werden auf Wunsch auch Beschneidungen aus religiösen, hygienischen oder ästhetischen Gründen angeboten. 

Diese Leistung wird von der Krankenkasse nicht übernommen.

Bitte beachten Sie, dass die Kinder ausschließlich unter Narkose operiert werden! (im Diak Klinikum Landkreis Schwäbisch Hall gGmbH)

© 2025 Samir Musazada

Kochstr. 19 74405 Gaildorf

Tel.: +49 (0) 7971 976860

bottom of page